AGB / Nutzerbedingungen

    Allgemeines

    Der Einsatz bei Renn- und Sportveranstaltungen, ist untersagt. Fahrten ins Ausland bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die maximale Zuladung darf nicht überschritten werden.

    Der Mieter hat das Fahrzeug sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern. Während der Nachtstunden (22.00 Uhr-06.00 Uhr) ist sollte das Fahrzeug in geschlossenen Räumen abzustellen (oder durch eine Besondere Kette) und gegen Diebstahl (Wecktragen) zu sichern. Bei Schäden am Mietfahrzeug haftet der Mieter für tatsächlich angefallene oder gemäß Sachverständigengutachten festgestellte Reparaturkosten, Bergungs- und Rückführungskosten, Sachverständigenkosten, technisch und Wertminderung, Mietausfall während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungszeit; bei Diebstahl für den Wiederbeschaffungswert.

    Als Mietausfall ist pro Tag eine Tagesgebühr zu erstatten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten. Der Mieter darf das Fahrzeug nur durch den/ die berechtigten Fahrer führen lassen. Im Fall eines Schadens haftet der Mieter gesamtschuldnerisch.  Weiterhin wird empfohlen, das die Fahrzeuge nur im einen Kreis, von 30 km bewegt werden sollten, da unserer Hausservice nur in diesen Kreis schnell vor Ort ist und falls doch einmal Probleme auftretten sollte schnell reagieren kann.

    Die Benutzung der geliehenen Maschinen im Gelände oder auf Cross-oder Rennstrecken ist vorher beim Vermieter anzuzeigen und von diesem schriftlich zu genehmigen.Es ist dem Mieter auch nicht gestattet, das Fahrzeug zum Abschleppen anderer Fahrzeuge, Lasten oder Anhänger zu nutzen.

    Pflichten und Haftung des Vermieters

    Der Vermieter übergibt das Fahrzeug in einem einwandfreien, betriebs- und verkehrssicheren Zustand. Der Vermieter übergibt dem Mieter eine Kopie des Fahrzeugscheines. Die Plomben einzelner Bauteile sind ungebrochen. Vorschäden erkennt der Vermieter nur an, wenn diese bei Übergabe im Mietvertrag schriftlich festgehalten wurden. Wird während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur notwendig um die Verkehrssicherheit oder den Betrieb des Fahrzeuges zu gewährleisten, dann kann der Mieter eine autorisierte Fachwerkstatt bis zu einem Reparaturbetrag von 50,00 € beauftragen. Die Belege sind dem Vermieter im Original vorzulegen. Sollte der Reparaturbetrag 50,00 € überschreiten, ist vor Auftragsvergabe die Genehmigung des Vermieters einzuholen.

    Mietsicherheit/Kaution

    Der Vermieter verlangt vom Mieter bei Übergabe eine Mietsicherheit/Kaution in Höhe von 100,-€, die nach vertragsgemäßer Rückgabe der Mietsache an den Mieter zurückgegeben wird. Fahrzeuge werden auch im übrigen nur an Personen ab 23 jahren vermietet.

    Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Mieter verpflichtet, eine weitere Tagesmiete pro Tag als Entschädigung zu zahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder wesentlich geringer Schaden aus der Überschreitung der Mietzeit entstanden ist. Wird das Fahrzeug vor dem vereinbarten Vertragende zurückgegeben, besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises. Das Recht der außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages ist ausgeschlossen. Helmpflicht: Der Mieter verpflichtet sich zu seiner eigenen Sicherheit, das Fahrzeug nur mit einem nach STVO zulässigen Helm zu führen. Gleiches gilt auch für Beifahrer. Helme können ebenfalls beim Vermieter gemietet werden.

    Mietpreis

    Der Mietpreis ist in voller Höhe im Voraus bei Übernahme des Fahrzeugs zu entrichten.

    Besondere Pflichten des Mieters

    Bei Unfall, Diebstahl oder Brand ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Ein genauer schriftlicher Bericht des Unfallhergangs ist dem Vermieter innerhalb von 2 Tagen vorzulegen. In allen Fällen, auch bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter oder mit Wild ist sofort die Polizei zu benachrichtigen. Der Mieter muss darauf bestehen, dass der Unfall, Diebstahl oder Brand polizeilich aufgenommen wird. Bei Unfallbeteiligten ist der Mieter verpflichtet die Namen aller am Unfallgeschehen beteiligten Personen, Zeugen KFZ Kennzeichen, sowie Namen und das Aktenzeichen der anwesenden Polizeibeamten und der Dienststelle aufzunehmen und dem Vermieter zu übergeben. Erklärungen zur Schuldfrage dürfen gegenüber Dritten nicht abgegeben werden.

    Ausland

    Das Fahrzeug darf nicht zum grenzüberschreitenden Verkehr genutzt werden.

    Versicherung

    Das Fahrzeug ist Haftpflichtversichert. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung kann extern abgeschlossen werden. Wir erstellen keinen Teil oder Vollkasko Versicherungsvertrag. Der Mieter haftet hierbei im Schadensfall nur in Höhe der Selbstbeteiligung und nach Maßgabe der Bedingungen des Versicherungsunternehmens. Wird keine teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen, haftet der Mieter im Schadensfall für den gesamten Schaden selbstschuldnerisch, sowie für den Mietausfall beim Vermieter.

    Für den Fall des nicht vertragsgemäßigen Zustands des Fahrzeugs bei der Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, die Mietsicherheit dazu zu verwenden, das/den Motorrad, ATV, Roller in einen vertragsgemäßigen Rückgabezustand zu versetzen. Einer vorherigen Genehmigung seitens des Mieters bedarf es dazu nicht. Über die verwendete Mietsicherheit erhält der Mieter eine Abrechnung. Die nicht in Anspruch genommene Mietsicherheit/Kaution bekommt der Mieter nach Instandsetzung des Fahrzeugs ausgezahlt.Die nicht rechtzeitige Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel oder Fahrzeugpapiere am vereinbarten Rückgabe Ort verpflichten den Mieter zum Ersatz des dem Vermieter entstandenen Schadens.

    Dem Mieter wurde seitens des Vermieters mitgeteilt, dass die Schraube zur Drosselung des Fahrzeugs versiegelt ist und bei Entfernen, seitens des Mieters oder eines Mitfahrers, kein Versicherungsschutz besteht. Stellt der Vermieter fest, dass die Versiegelung beschädigt oder entfernt wurde, wird auf Kosten des Mieters eine Inspektion des Fahrzeugs zu seinen Lasten durchgeführt.

    Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Sollten einzelne Punkte der AGB für ungültig erklärt werden, so behalten sämtliche noch vorhandene Regelungen unangetastet ihre Gültigkeit. Stand der AGB’s 26.02.16